Es gibt zwei neue Informationen von der SKG. Alle Windhundeveranstaltungen betreffen die Information vom 21.04.2020.
Der ganze Bereich Hundetraining und -sport gehört in die Gruppe «Freizeitbeschäftigungen». In diesem Bereich sind sämtliche kommerziellen und nicht kommerziellen Aktivitäten bis auf weiteres verboten und Vereinsplätze und Hundehallen sind geschlossen zu halten.
Über eine eventuelle Lockerung entscheidet der Bundesrat frühestens Anfang Juni. Wir sitzen also im selben Boot wie die gesamte Tourismusindustrie, die Restaurants und der Sport. Eine Anpassung dieser Verordnung ist nur durch den Bundesrat möglich. (Details:
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/auftrag/one-health/coronavirus.html#839000738 )
Inzwischen ist am 23.04.2020 ein Update erfolgt – inhaltlich betrifft es Welpen- und Junghundekurse, welche auf „Anordnung des Tierarztes“ sowie Einzeltrainings in Hallen für Hunde, die nicht anders ausgelastet werden können, also nicht unsere Veranstaltungen/Clubs.
Die Infos sind jederzeit auf der Website der SKG verfügbar: https://www.skg.ch/covid-19.
Wir bitten alle Mitglieder und Vereine, diese Anweisungen zu befolgen und der Polizei die unweigerlich folgenden, aufwändigen und unnötigen Kontrollen zu ersparen. Sobald weitere Informationen bekannt sind, informieren wir hier.