25. Juli 2017 12:58 | Aktuelles / News, Allgemein

Korrigenda: EM 2017 Bahn: Tollwutimpfungen nach Standard sind doch akzeptiert

Korrigenda, Widerruf der Meldung vom 24.07.2017 bez. der Tollwut-Impfung: 

Die gestrige Meldung der CdL bezüglich der rauf 1 Jahr reduzierten Gültigkeit von Tollwut-Impfungen wurde von der ungarischen Tierarztkammer korrigiert, resp. widerrufen.

Fazit: Es gelten die „normalen“ Einreisebedingungen in ein EU-Land gemäss Europa-Regelung (Details siehe http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/animal-plant/index_en.htm | externe Seite ohne Garantien unsererseits), d.h. in Bezug auf die Tollwut-Impfung: der Hund muss vor mindestens 21 Tagen geimpft worden und die Impfung noch gültig sein (im Normalfall 3 Jahre, muss so im Impfpass vermerkt sein).

Originaltext des Widerrufs:

“ Die 1-jährige Gültigkeit ist eine ungarische Spezialität, da unsere Regeln sich von den allgemeinen EU-Regeln unterscheiden, so dass ein ungarischer Tierarzt in der Haustierpass-1-Jahres-Gültigkeit nur schreiben kann. Diese Sonderregelungen stören nicht die anderen Regeln der EU-Länder.
Diese neue Information ist korrekt, so dass es keine Notwendigkeit für zusätzliche Impfungen für ausländische Hunde gibt.

DR. Laszlo Horvath
Generalsekretär des ungarischen Tierarztes. Kammer,

Die jährliche Impfung gegen Tollwut ist obligatorisch für Hunde, die in Ungarn für eine längere Zeit (oder ständig) leben.“ 

Sollte sich die Information nochmals ändern, werden wir wieder orientieren.

 

Originalnachricht, Stand 24.07.2017: Gemäss Aussage der CdL wird in Ungarn die Tollwut-Impfung nur anerkannt, wenn sie weniger als 1 Jahr, jedoch länger als 21 Tage her ist, unabhängig vom verwendeten Serum und dessen offizieller Gültigkeit.

Wir bitten alle Teilnehmer zu kontrollieren, ob die Tollwut-Impfung ihrer Hunde entsprechend ist und falls notwendig, nachzuimpfen.