Achtung: ab 01.01.2017 gilt das neue FCI-Reglement. Neu muss für das CACIL bei der Veranstaltung angekreuzt werden, wenn der Hund um das CACIL mitlaufen soll. Als Nachweis muss ein Richterbericht einer CACIB-Ausstellung ab Zwischenklasse mit Mindestbewertung „SG“ vorgelegt werden. Die CACL-Liste wird im ersten Quartal 2017 entsprechend erweitert.
Einzureichen sind für die
CACL-Berechtigung: Richterbericht einer Schweizer CAC-Ausstellung ab Zwischenklasse mit Mindestbewertung „SG“
CACIL-Berechtigung: Richterbericht einer CACIB-Ausstellung ab Zwischenklasse mit Mindestbewertung „SG“